Erwägungsgrund 15 32014R1286
Kleinanleger sollten die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidungen treffen und unterschiedliche PRIIP vergleichen zu können; sind diese Informationen jedoch nicht kurz und prägnant, so besteht die Gefahr, dass sie von den Kleinanlegern nicht genutzt werden. Das Basisinformationsblatt sollte daher nur wesentliche Informationen enthalten, insbesondere in Bezug auf die Art und die Merkmale des Produkts, auch hinsichtlich der Frage, ob ein Kapitalverlust möglich ist, und in Bezug auf die Kosten und das Risikoprofil des Produkts, sowie einschlägige Informationen zur Wertentwicklung und sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis der Merkmale einzelner Produktarten notwendig sein können.