Erwägungsgrund 4 32014R1286
Um Diskrepanzen zu vermeiden, ist es notwendig, auf Unionsebene einheitliche Transparenzregeln aufzustellen, die für alle Teilnehmer des PRIIP-Marktes gelten, und dadurch den Anlegerschutz zu verstärken. Eine Verordnung ist erforderlich, damit ein gemeinsamer Standard für Basisinformationsblätter aufgestellt wird, sodass deren Format und Inhalt vereinheitlicht werden können. Die unmittelbar anwendbaren Vorschriften einer Verordnung sollten sicherstellen, dass all diejenigen, die über PRIIP beraten oder diese verkaufen, einheitlichen Anforderungen in Bezug auf die Bereitstellung des Basisinformationsblatts an Kleinanleger unterliegen. Diese Verordnung berührt nicht die Aufsicht über Werbeunterlagen. Außerdem berührt sie keine Produktinterventionsmaßnahmen, die nicht mit Versicherungsanlageprodukten in Zusammenhang stehen.