Erwägungsgrund 3 32014R1286
Das Bestehen unterschiedlicher Vorschriften über PRIIP, je nach dem Wirtschaftszweig, der die PRIIP anbietet, und Unterschiede der nationalen Regulierung in diesem Bereich führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Produkte und Vertriebskanäle und schaffen zusätzliche Hindernisse, die einem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und -produkte entgegenstehen. Die Mitgliedstaaten haben bereits abweichende und nicht aufeinander abgestimmte Schritte eingeleitet, um die Unzulänglichkeiten beim Anlegerschutz zu beheben, und es ist wahrscheinlich, dass diese Entwicklung sich fortsetzt. Uneinheitliche Konzepte bei Offenlegungen im Bezug auf PRIIP hemmen die Entwicklung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die unterschiedlichen PRIIP-Hersteller und für diejenigen, die zu diesen Produkte beraten oder sie verkaufen, und verzerren somit den Wettbewerb und führen zu unterschiedlichen Niveaus beim Anlegerschutz innerhalb der Union. Solche Unterschiede stellen ein Hemmnis für die Errichtung und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts dar.