Erwägungsgrund 29 32014R1286
Da das Basisinformationsblatt für PRIIP von Rechtsträgern oder natürlichen Personen abgefasst werden sollte, die in der Banken-, Versicherungs-, Wertpapier- und Fondsbranche der Finanzmärkte tätig sind, ist es von herausragender Bedeutung, dass zwischen den verschiedenen Behörden, die PRIIP-Hersteller und Personen, die über PRIIP beraten oder sie verkaufen, beaufsichtigen, eine reibungslose Zusammenarbeit besteht, damit sie bei der Anwendung dieser Verordnung ein gemeinsames Konzept verfolgen.