Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates
Um die Fähigkeit der Union zur unmittelbaren Reaktion auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder neu auftretende Bedrohungen für die Union zu stärken, sollte im Einklang mit dem in der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 vorgesehenen Rahmen Soforthilfe geleistet werden können.
Erwägungsgrund 28 32014R0513Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen