Erwägungsgrund 12 32014R0513
Grenzüberschreitende Kriminalität wie Menschenhandel und die Ausbeutung illegaler Zuwanderer durch kriminelle Vereinigungen können durch die polizeiliche Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden.
Grenzüberschreitende Kriminalität wie Menschenhandel und die Ausbeutung illegaler Zuwanderer durch kriminelle Vereinigungen können durch die polizeiliche Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden.