Erwägungsgrund 39 32014R0513
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Deshalb sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Deshalb sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —