Erwägungsgrund 22 32014R0513
Um eine einheitliche Durchführung des Fonds zu gewährleisten, sollten die für das Instrument vorgesehenen Mittel aus dem Unionshaushalt bei Maßnahmen, die für die Union von besonderem Interesse sind (im Folgenden „Unionsmaßnahmen“), bei Soforthilfemaßnahmen und bei Maßnahmen zur technischen Hilfe im Wege der direkten und der indirekten Mittelverwaltung und bei nationalen Programmen und Maßnahmen, die administrative Flexibilität erfordern, im Wege der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt werden.