Erwägungsgrund 37 32014R0513
Gemäß Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls hat Irland mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen will.