Erwägungsgrund 29 32014R0513
Die Mittel aus dem Haushalt der Union sollten in erster Linie in Maßnahmen fließen, bei denen ein Tätigwerden der Union im Vergleich zu einseitigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten einen Mehrwert bewirkt. Da die Union besser als die Mitgliedstaaten in der Lage ist, grenzübergreifende Fragen anzugehen und eine Plattform für gemeinsame Ansätze zu bieten, sollten die aufgrund dieser Verordnung förderfähigen Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Kapazitäten auf nationaler und auf Unionsebene, zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit und Koordinierung, zur Vernetzung, Vertrauensbildung sowie zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren beitragen.