Erwägungsgrund 21 32018R1971
Das GEREK sollte sich aus dem Regulierungsrat und den Arbeitsgruppen zusammensetzen. Der turnusmäßig wechselnde Vorsitz des Regulierungsrats soll die Kontinuität der Arbeit des GEREK sicherstellen. Ein turnusmäßiger Wechsel der stellvertretenden Vorsitzenden, die verschiedene NRB vertreten, wird ebenfalls gefördert werden.