Erwägungsgrund 13 32019R0452
Bei der Ermittlung, ob eine ausländische Direktinvestition möglicherweise die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission alle einschlägigen Faktoren berücksichtigen können, einschließlich der Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen, Technologien, insbesondere Schlüsseltechnologien, und für die Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung grundlegende Ressourcen, deren Störung, Ausfall, Verlust oder Vernichtung beträchtliche Folgen in einem Mitgliedstaat oder der Union hätte. In dieser Hinsicht sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner in der Lage sein, den Kontext und die Umstände der ausländischen Direktinvestition zu berücksichtigen, insbesondere ob ein ausländischer Investor direkt oder indirekt — zum Beispiel in Form beträchtlicher Finanzausstattung, einschließlich Subventionen — von der Regierung eines Drittstaats kontrolliert wird oder ob er staatlich gelenkte Auslandsinvestitionsprojekte oder -programme durchführt.