Erwägungsgrund 33 32019R0452
Das Europäische Parlament sollte die Möglichkeit haben, die Kommission zu einer Sitzung seines zuständigen Ausschusses einzuladen, um systemische Fragen zur Durchführung dieser Verordnung zu erörtern und zu klären.
Das Europäische Parlament sollte die Möglichkeit haben, die Kommission zu einer Sitzung seines zuständigen Ausschusses einzuladen, um systemische Fragen zur Durchführung dieser Verordnung zu erörtern und zu klären.