Erwägungsgrund 32 32019R0452
Unter anderem auf der Grundlage der von allen Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Berichte und unter gebührender Beachtung der Vertraulichkeit bestimmter Angaben in diesen Berichten sollte die Kommission einen jährlichen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung erstellen und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Im Interesse einer größeren Transparenz sollte der Bericht veröffentlicht werden.