Erwägungsgrund 28 32019R0452
Die Entwicklung und Durchführung umfassender und wirksamer Maßnahmen sollte von der mit Beschluss der Kommission vom 29. November 2017 eingesetzten Sachverständigengruppe der Kommission für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union unterstützt werden, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Diese Gruppe sollte insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen erörtern, bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse austauschen und einen Gedankenaustausch über Trends und Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen führen. Die Kommission sollte in Betracht ziehen, den Rat der Sachverständigengruppe zu systemischen Fragen bei der Durchführung dieser Verordnung einzuholen. Die Kommission sollte die Sachverständigengruppe zu Entwürfen delegierter Rechtsakte im Einklang mit den Grundsätzen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung konsultieren.