Erwägungsgrund 7 32019R0452
Es ist wichtig, Rechtssicherheit für die Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu schaffen und eine unionsweite Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die voraussichtlich die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, sicherzustellen. Dieser gemeinsame Rahmen berührt nicht die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz ihrer nationalen Sicherheit gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV. Er berührt auch nicht die Wahrung ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen gemäß Artikel 346 AEUV.