Erwägungsgrund 30 32019R0452
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden, insbesondere gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission, dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission und dem Übereinkommen zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, den Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers weder herabzustufen noch aufzuheben. Alle sensiblen Informationen, die nicht als Verschlusssache eingestuft sind, oder Informationen, die vertraulich zur Verfügung gestellt werden, sollten von den Behörden entsprechend behandelt werden.