Erwägungsgrund 11 32020R2081
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene Beschränkung mit bestimmten vom RAC vorgeschlagenen Änderungen die geeignetste unionsweite Maßnahme sei, um dem ermittelten Risiko zu begegnen, das von den verschiedenen fraglichen Stoffen ausgeht, und zwar sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit bei der Verringerung des Risikos als auch hinsichtlich der Durchführbarkeit und der Überwachbarkeit.