Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Tätowierern die Einhaltung dieser Beschränkung zu erleichtern, sollten für Tätowierungszwecke nur Mischungen verwendet werden, die mit dem Hinweis „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent Make-up“ gekennzeichnet sind.
Erwägungsgrund 37 32020R2081Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen