Erwägungsgrund 22 32020R2081
Der SEAC unterstützte die Aufnahme von Kennzeichnungsvorschriften und empfahl die Angleichung der Kennzeichnungsvorschriften an die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, um Doppelinformationen zu vermeiden.
Der SEAC unterstützte die Aufnahme von Kennzeichnungsvorschriften und empfahl die Angleichung der Kennzeichnungsvorschriften an die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, um Doppelinformationen zu vermeiden.