Erwägungsgrund 4 32020R2081
2003 verabschiedete der Europarat die Entschließung ResAP (2003)2 über die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make-up. Diese Entschließung wurde 2008 durch die Entschließung ResAP (2008)1ersetzt. In der Entschließung von 2008 wurde eine Reihe von Bestimmungen über Tätowierverfahren und die chemische Zusammensetzung von Gemischen für Tätowierungszwecke empfohlen, um sicherzustellen, dass Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet werden.