Erwägungsgrund 25 32020R2081
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass von bestimmten Stoffen in Gemischen zur Verwendung für Tätowierungszwecke oberhalb spezifischer Konzentrationsgrenzwerte ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Die Kommission ist ebenfalls der Auffassung, dass gegen dieses Risiko unionsweit vorgegangen werden muss.