Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up (Text von Bedeutung für den EWR)
Der RAC sprach sich für eine dynamische Verknüpfung sowohl mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als auch mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aus, da solche Verknüpfungen einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisteten.
Erwägungsgrund 16 32020R2081Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen