Erwägungsgrund 24 32021R1077
Obwohl eine zentrale Durchführung des Instruments unerlässlich ist, wenn das spezifische Ziel der Gewährleistung gleichwertiger Ergebnisse der Zollkontrollen erreicht werden soll, sind angesichts des technischen Charakters dieses Instruments vorbereitende Arbeiten auf technischer Ebene erforderlich. Daher sollte die Durchführung durch Bedarfsbewertungen unterstützt werden. Diese Bedarfsbewertungen erfolgen unter Einbeziehung der Zollbehörden mithilfe der auf nationaler Ebene vorhandenen Fachkenntnisse und Erfahrungen. Ihnen sollte eine klare Methodik mit einer Mindestzahl von Schritten zugrunde liegen, um sicherzustellen, dass die relevanten Informationen erhoben werden. Die Kommission sollte diese Informationen nutzen, um die Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten festzulegen; hierbei sollte sie insbesondere das Handelsvolumen, die relevanten Risiken und die Verwaltungskapazität der Zollbehörden in Bezug auf die Nutzung und Wartung der Ausrüstung berücksichtigen, um dafür zu sorgen, dass die aus dem Instrument finanzierte Zollkontrollausrüstung so wirkungsvoll wie möglich eingesetzt wird. Im Sinne der Haushaltsdisziplin sollten die Voraussetzungen für die Priorisierung von Finanzhilfen basierend auf den Bedarfsbewertungen eindeutig festgelegt werden.