Erwägungsgrund 3 32021R1077
Bei der Durchführung von Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten besteht derzeit ein Ungleichgewicht. Dieses Ungleichgewicht ist auf die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowohl im Hinblick auf ihre geografischen Gegebenheiten als auch auf ihre vorhandenen Kapazitäten und verfügbaren Ressourcen zurückzuführen. Die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, auf Herausforderungen zu reagieren, die sich aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden globalen Geschäftsmodelle und Lieferketten ergeben, hängt nicht nur von der menschlichen Komponente ab, sondern auch von der Verfügbarkeit und der Funktionstüchtigkeit moderner und zuverlässiger Zollkontrollausrüstung. Herausforderungen wie beispielsweise die massive Zunahme des elektronischen Handels, die zunehmende Digitalisierung und die Notwendigkeit, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu verbessern, werden ebenfalls den Bedarf an wirksamen Zollkontrollen erhöhen. Die Bereitstellung gleichwertiger Zollkontrollausrüstungen ist daher ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Beseitigung dieses derzeitigen Ungleichgewichts. Sie wird zu mehr Gleichwertigkeit bei der Durchführung von Zollkontrollen in allen Mitgliedstaaten führen und dadurch dazu beitragen, die Umlenkung von Warenströmen zu den schwächsten Stellen im Zollkontrollsystem, insbesondere die Auswahl der Einfuhrstellen mit den niedrigsten Zollgebühren (oft als „import point shopping“ bezeichnet), zu verhindern. Folglich sollten Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht werden, risikobezogenen Kontrollen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Zollkodex der Union“) unterliegen.