Erwägungsgrund 21 32021R1077
Eine finanzielle Unterstützung über die Obergrenze des Kofinanzierungssatzes hinaus sollte nur in hinreichend begründeten Fällen gewährt werden; hierzu kann die von zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführte Beschaffung oder Erprobung von Zollkontrollausrüstung gehören.