Erwägungsgrund 31 32021R1077
Die Empfänger von Unionsmitteln sollten durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit, die Herkunft dieser Mittel bekannt machen und sicherstellen, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen. Diese Informationen sollten den Mehrwert aufzeigen, den das Instrument durch die Unterstützung der Zollunion erbringt, und insbesondere aufzeigen, wie das Instrument die Zollbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt; ferner sollten die Informationen die Bemühungen der Kommission um Haushaltstransparenz verdeutlichen. Um Transparenz zu gewährleisten, sollte die Kommission die Öffentlichkeit regelmäßig über das Instrument, seine Maßnahmen und Ergebnisse informieren, wobei sie unter anderem auf die Arbeitsprogramme gemäß dieser Verordnung Bezug nimmt.