Erwägungsgrund 15 32021R1077
Auf diese Verordnung finden die vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 322 AEUV erlassenen horizontalen Haushaltsvorschriften Anwendung. Diese Vorschriften sind in der Haushaltsordnung niedergelegt und regeln insbesondere das Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans durch Finanzhilfen, Auftragsvergabe, Preisgelder und indirekten Haushaltsvollzug sowie die Kontrolle der Verantwortung der Finanzakteure. Die auf der Grundlage des Artikels 322 AEUV erlassenen Vorschriften enthalten auch eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union. Die Finanzierungen im Rahmen dieses Instruments sollten den in der Haushaltsordnung genannten Grundsätzen unterliegen, und es sollte gewährleistet sein, dass die Finanzmittel optimal zur Verwirklichung der mit dem Instrument verfolgten Ziele eingesetzt werden.