Erwägungsgrund 28 32021R0818
Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ sollten die einschlägigen politischen Maßnahmen und Instrumente sicherstellen, dass die Wirkung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018, das die Kultur vor allem durch einen partizipativen Governance-Ansatz erfolgreich und effizient in andere Politikbereiche integriert hat, anhält, indem sie so ausgerichtet werden, dass der langfristige und nachhaltige Wert des europäischen Kulturerbes genutzt, ein stärker integriertes Konzept für seine Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt und seine dauerhafte Erhaltung, Regenerierung und adaptive Wiederverwendung sowie die Förderung seiner Werte durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Vernetzungsaktivitäten unterstützt werden. Im Kultursektor sollte darüber hinaus in Erwägung gezogen werden, Künstlern sowie Kulturschaffenden und Kunsthandwerkern, die über Fertigkeiten in traditionellen Gewerben im Zusammenhang mit der Restauration von Kulturerbe verfügen, Unterstützung zu gewähren. Vor allem im audiovisuellen Sektor sind dem Kulturerbe angehörende Werke eine wichtige Quelle der Erinnerung und kulturellen Vielfalt und bieten potenzielle Marktchancen. In diesem Zusammenhang tragen audiovisuelle Archive und Bibliotheken zur Bewahrung und Wiederverwendung sowie neuen Marktentwicklungen für dem Kulturerbe angehörende Werke bei.