Erwägungsgrund 46 32021R0818
Wirkung, Qualität und Effizienz bei der Durchführung der Projekte im Rahmen dieses Programms sollten wichtige Bewertungskriterien für die Auswahl der fraglichen Projekte sein. Angesichts des technischen Fachwissens, das für die Bewertung der Vorschläge im Rahmen der spezifischen Maßnahmen erforderlich ist, Mitglieder der Ausschüsse, die solche Vorschläge bewerten (im Folgenden „Evaluierungsausschüsse“), können externe Sachverständige sein. Bei der Auswahl der externen Sachverständigen sollte auf deren beruflichen Hintergrund und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den entsprechenden Ausschüssen geachtet werden.