Erwägungsgrund 52 32021R0818
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und zur Erzielung von Ergebnissen geeignet sind, wobei insbesondere die Kontrollkosten, der Verwaltungsaufwand und die Notwendigkeit einer Verwaltungsvereinfachung, insbesondere des Antragsverfahrens, zugunsten aller Beteiligten sowie das erwartete Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften zu berücksichtigen sind. Dabei sollten auch Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen sowie nicht mit den Kosten verknüpfte Finanzierungen gemäß Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung in Betracht gezogen werden.