Erwägungsgrund 13 32021R0818
Musik in allen ihren Formen und Ausprägungen, insbesondere zeitgenössische Musik und Live-Musik, ist ein wichtiger Bestandteil der Kultur-, Kunst- und Wirtschaftslandschaft der Union und ihres Erbes. Sie dient dem sozialen Zusammenhalt und ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung. Im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur sollte der Musiksektor deshalb beachtet werden.