Erwägungsgrund 10 32021R0836
Um auf Katastrophen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, in Zukunft besser vorbereitet zu sein, sind dringend Maßnahmen zur Stärkung des Unionsverfahrens erforderlich. Durch die Stärkung des Unionsverfahrens sollten die Strategien und Fonds der Union ergänzt, nicht aber die durchgängige Berücksichtigung der Katastrophenresilienz in diesen Strategien und Fonds ersetzt werden.