Erwägungsgrund 44 32021R0836
Um für die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu sorgen und den Durchführungsbeginn ab dem Beginn der Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —