Erwägungsgrund 22 32021R0836
Bei Bedarf hat die Union ein Interesse daran, auf Notfälle in Drittstaaten zu reagieren. Die rescEU-Kapazitäten werden zwar in erster Linie als Sicherheitsnetz innerhalb der Union eingerichtet, in hinreichend begründeten Fällen und unter Berücksichtigung humanitärer Grundsätze sollten sie aber auch außerhalb der Union eingesetzt werden können. Der Beschluss über die Entsendung sollte im Einklang mit den bestehenden Bestimmungen über die Beschlüsse über die Entsendung von rescEU-Kapazitäten gefasst werden.