Erwägungsgrund 15 32021R0836
Die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Katastrophenprävention und -bewältigung ist von großer Bedeutung, und gegebenenfalls werden ihre Kapazitäten in die im Rahmen des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU durchgeführten Tätigkeiten einbezogen, um Überschneidungen möglichst gering zu halten und die Interoperabilität zu fördern. Daher ist auch eine kontinuierliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene erforderlich, um gemeinsame Alarmsysteme für Soforteinsätze vor der Aktivierung des Unionsverfahrens zu entwickeln. In ähnlicher Weise und abhängig von den nationalen Strukturen ist es wichtig, das Erfordernis anzuerkennen, für die Gemeinden vor Ort technische Hilfe bei der Ausbildung bereitzustellen, um gegebenenfalls ihre Kapazitäten für die erste Bewältigung auszubauen. Es ist ferner von Bedeutung, die Öffentlichkeit über Erstmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten.