Erwägungsgrund 23 32021R0836
Mit dem Unionsverfahren sollte eine angemessene geografische Verteilung von Reserven wie wesentlicher medizinischer Gegenmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstungen sichergestellt werden, insbesondere solcher, die bei der Reaktion auf Katastrophen mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit aber schwerwiegenden Auswirkungen zum Einsatz kommen, und zwar unter Nutzung von Synergieeffekten und in Komplementarität mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm EU4Health, dem durch die Verordnung (EU) 2016/369 des Rates eingerichteten Soforthilfeinstrument, der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Maßnahmen, Programmen und Fonds der Union, und erforderlichenfalls die Bevorratung der Mitgliedstaaten auf Unionsebene ergänzt werden.