Erwägungsgrund 34 32021R0836
Zur Stärkung der Flexibilität und um einen optimalen Haushaltsvollzug zu erreichen sollte die vorliegende Verordnung die indirekte Mittelverwaltung als eine Methode des Haushaltsvollzugs vorsehen, wenn das durch Art und Inhalt der jeweiligen Maßnahme gerechtfertigt ist.