Erwägungsgrund 28 32021R0836
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das Übereinkommen von Paris umzusetzen, und der Verpflichtung zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sollten die Maßnahmen im Rahmen des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU zur Erreichung des Gesamtziels beitragen, dass mindestens 30 % des Gesamtbetrags der Ausgaben im Rahmen des Unionshaushalts und des Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Klimaziele verwendet werden und dass im Jahr 2024 7,5 % und in den Jahren 2026 und 2027 10 % der Haushaltsmittel für Ausgaben für die biologische Vielfalt vorgesehen werden, wobei die bestehenden Überschneidungen zwischen den Klimaschutz- und Biodiversitätszielen berücksichtigt werden sollten.