Erwägungsgrund 36 32021R0836
Um die Berechenbarkeit und die langfristige Wirksamkeit zu erhöhen, sollte die Kommission bei der Umsetzung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU Jahres- oder Mehrjahresarbeitsprogramme billigen, in denen die geplanten Zuweisungen angegeben sind. Das dürfte der Union zu mehr Flexibilität beim Haushaltsvollzug verhelfen und somit die Präventions- und Vorsorgemaßnahmen verbessern. Darüber hinaus sollten die veranschlagten künftigen Zuweisungen jährlich in dem Ausschuss, der die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 unterstützt, vorgestellt und erörtert werden