Erwägungsgrund 11 32021R0836
Daten über durch Katastrophen verursachte Schäden (Schadensdaten) sind für eine solide Risikobewertung, die Entwicklung evidenzbasierter Szenarien potenzieller Katastrophen und die Durchführung wirksamer Risikomanagementmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Daher sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit den bereits im Rahmen internationaler Abkommen eingegangenen Verpflichtungen wie dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030, dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommen von Paris und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung weiter an der Verbesserung der Erhebung von Schadensdaten arbeiten.