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TEIL I Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 Beihilfenummer (von der Kommission auszufüllen) Mitgliedstaat Referenznummer des Mitgliedstaats Region Name der Region(en) (NUTS) ……………………… Gebiete in äußerster Randlage Abgelegene griechische Inseln Kroatische Inseln Dugi Otok, Vis, Mljet und Lastovo Sonstige Bewilligungsbehörde Bezeichnung Postanschrift Internetadresse Titel der Beihilfemaßnahme Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) Weblink zum vollen Wortlaut der Beihilfemaßnahme Art der Maßnahme Regelung Ad hoc-Beihilfe Name des Begünstigten und der Unternehmensgruppe , der er angehört Änderung einer bestehenden Beihilferegelung oder Ad-hoc-Beihilfe Beihilfenummer der Kommission Verlängerung Änderung Laufzeit Regelung TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ Bewilligungszeitpunkt Ad hoc-Beihilfe TT/MM/JJJJ Betroffene Wirtschaftszweige Alle für Beihilfen infrage kommenden Wirtschaftszweige Auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt: Bitte auf Ebene der NACE-Gruppe angeben Art des Begünstigten KMU Große Unternehmen Mittelausstattung Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung Landeswährung .................... (in voller Höhe) Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe Landeswährung .................... (in voller Höhe) Bei Garantien Landeswährung .................... (in voller Höhe) Beihilfeinstrument Zuschuss/Zinszuschuss Bezuschusste Dienstleistungen Kredit/rückzahlbare Vorschüsse Garantie (gegebenenfalls Verweis auf den Kommissionsbeschluss) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung Sonstiges (bitte angeben) Bitte angegeben, zu welcher Hauptkategorie das Beihilfeinstrument aufgrund seiner Wirkung/Funktion am besten passt: Zuschuss Bezuschusste DienstleistungenKredite Garantie Steuervergünstigung Bei Kofinanzierung durch EU-Fonds Name des/der EU-Fonds: Höhe des Beitrags (pro EU-Fonds) Landeswährung (in voller Höhe) (1) NUTS — Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2 anzugeben. (2) Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV und für die Zwecke dieser Verordnung jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Einheiten, die (de jure oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen anzusehen sind. (3) Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung der Beihilfe verpflichten kann. (4) NACE Rev. 2: Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union. Der Wirtschaftszweig ist in der Regel auf der Ebene der Unternehmensgruppe anzugeben. (5) Bei Beihilferegelungen: bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben. (6) Bei Ad-hoc-Beihilfen: Bitte den Gesamtbetrag der Beihilfe/des Steuerausfalls angeben. (7) Bei Garantien: Bitte den Höchstbetrag der gesicherten Kredite angeben. (8) Ggf. Verweis auf den Beschluss der Kommission nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c, mit dem die Methode für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde. TEIL II Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird. Beihilfen für Innovationen in der Fischerei (Artikel 15) Beihilfen für Beratungsdienste (Artikel 16) Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern (Artikel 17) Beihilfen zur Förderung von Humankapital und sozialem Dialog (Artikel 18) Beihilfen zur Förderung der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen (Artikel 19) Beihilfen für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs (Artikel 20) Beihilfen zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen von Fischern (Artikel 21) Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für Finanzbeiträge zu Fonds auf Gegenseitigkeit (Artikel 22) Beihilfen zur Unterstützung der Systeme für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten (Artikel 23) Beihilfen zur Begrenzung der Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt und zur Anpassung der Fischerei im Interesse des Artenschutzes (Artikel 24) Beihilfen für Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresressourcen (Artikel 25) Beihilfen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen sowie für Regelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten (Artikel 26) Beihilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels (Artikel 27) Beihilfen für Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge (Artikel 28) Beihilfen für Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen (Artikel 29) Beihilfen für die Binnenfischerei sowie für Fauna und Flora in Binnengewässern (Artikel 30) Beihilfen für Innovationen in der Aquakultur (Artikel 32) Beihilfen für Investitionen zur Steigerung der Produktivität oder Verbesserung der Umweltauswirkungen in der Aquakultur (Artikel 33) Beihilfen für Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturbetriebe (Artikel 34) Beihilfen zur Förderung von Humankapital und Vernetzung im Aquakultursektor (Artikel 35) Beihilfen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen (Artikel 36) Beihilfen für die Förderung neuer Aquakulturbetreiber, die nachhaltige Aquakultur praktizieren (Artikel 37) Beihilfen für die Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur (Artikel 38) Beihilfen für Umweltleistungen (Artikel 39) Beihilfen für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Artikel 40) Beihilfen zur Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl (Artikel 41) Beihilfen für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Seuchen (Artikel 42) Beihilfen für Investitionen zur Verhinderung und Begrenzung von durch Tierseuchen verursachten Schäden (Artikel 43) Beihilfen zur Versicherung von Aquakulturbeständen (Artikel 44) Beihilfen für Vermarktungsmaßnahmen (Artikel 45) Beihilfen für die Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur (Artikel 46) Beihilfen für die Erhebung, Verwaltung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Fischereisektor (Artikel 47) Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von Schäden durch Naturkatastrophen (Artikel 48) Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen (Artikel 49) Art der Naturkatastrophe: Erdbeben Lawine Erdrutsch Überschwemmung Orkan Wirbelsturm Vulkanausbruch Flächenbrand Sonstige Bitte angeben: …. Zeitraum der Naturkatastrophe vom TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ Beihilfen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen (Artikel 50) Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen (Artikel 51) Art des Ereignisses: Frost Stürme Hagel starke oder anhaltende Regenfälle schwere Dürren Sonstige Bitte angeben: ……. Datum des Ereignisses: vom TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden (Artikel 52) Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden (Artikel 53) Beihilfen für CLLD-Projekte (Artikel 54) Begrenzte Beihilfebeträge für CLLD-Projekte (Artikel 55) Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß der Richtlinie 2003/96/EG (Artikel 56) Begründung Bitte geben Sie an, warum statt einer Unterstützung im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eine Beihilferegelung eingeführt oder eine Ad-hoc-Beihilfe gewährt wurde: Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich des nationalen operationellen Programms; Priorisierung bei der Zuweisung von Mitteln im Rahmen des nationalen operationellen Programms; Finanzierung im Rahmen des EMFAF nicht länger verfügbar Sonstiges (bitte angeben): …….…….
TEIL I Beihilfenummer (wird von der Kommission ausgefüllt) Mitgliedstaat Referenznummer des Mitgliedstaats Region Name der Region(en) (NUTS ) …… Förderstatus…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird wie folgt geändert: 1. Teil I (Allgemeine Angaben) erhält folgende Fassung: Text von Bild „TEIL I ALLGEMEINE…
TEIL I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 TEIL II Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel…
„TEIL III.14 FRAGEBOGEN STAATLICHE BEIHILFEN FÜR DEN FISCHEREI- UND AQUAKULTURSEKTOR Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung einer Beihilferegelung oder einer…
Anhang II Teil II erhält folgende Fassung: „TEIL II Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11 Geben Sie bitte an, nach…
Teil III.14 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „TEIL III.14 ERGÄNZENDER FRAGEBOGEN ZU STAATLICHEN BEIHILFEN FÜR…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.