Erwägungsgrund 27 32022R2473
Um Auslegungsunterschiede zu vermeiden, die Anlass zu Wettbewerbsverzerrungen geben könnten, die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der einzelstaatlichen Maßnahmen zugunsten von KMU zu erleichtern und Verwaltungs- und Rechtssicherheit sicherzustellen, sollte die in dieser Verordnung verwendete Definition der KMU auf der Begriffsbestimmung in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission beruhen.