Erwägungsgrund 12 32023R1315
Beihilfen für Innovationscluster dienen dazu, ein Marktversagen zu beheben, das mit Koordinierungsproblemen zusammenhängt, durch die die Entwicklung solcher Cluster gehemmt oder die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer innerhalb von Innovationsclustern eingeschränkt werden. Mit staatlichen Beihilfen können entweder Investitionen in offene, gemeinsam genutzte Infrastrukturen für Innovationscluster oder der Betrieb von Innovationsclustern unterstützt werden, um Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissensbildung zu verbessern. Betriebsbeihilfen für Innovationscluster sollten jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum von höchstens zehn Jahren zulässig sein. Um den Zugang zu den Einrichtungen des Innovationsclusters oder die Teilnahme an seinen Tätigkeiten zu erleichtern, kann der Zugang im Einklang mit bestimmten Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zu niedrigeren Preisen angeboten werden.