Erwägungsgrund 4 32023R1315
Nach der Annahme der überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 sollten die Regionalbeihilfen betreffenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 angepasst werden, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Regelwerken, die auf dieselben Ziele ausgerichtet sind, zu gewährleisten. Kapitel III Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sollte auch angepasst werden, um Änderungen des Marktes, dem europäischen Grünen Deal und den Zielen des Europäischen Klimagesetzes (Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates) Rechnung zu tragen. Betriebsbeihilfen zur Verhinderung und Verringerung der Abwanderung sollten auf Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte ausweitet werden, um eine bessere Unterstützung in Gebieten, die vor demografischen Herausforderungen stehen, zu ermöglichen. Um die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 auf geförderte Vorhaben, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt werden und deren Mittelausstattung unter 50 Mio. EUR liegt, zu erleichtern, sollten die Anmeldeschwellen entsprechend angepasst und präzisiert werden.