Erwägungsgrund 9 32023R1315
Es ist angezeigt, Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung in die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufzunehmen. Solche Maßnahmen sollten mit den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts im Einklang stehen, wenn sie als öffentliche Eingriffe in die Preisfestsetzung anzusehen sind. Sie sollten weder eine unterschiedliche Behandlung von Versorgern noch eine unterschiedliche Behandlung von Kleinstunternehmen vorsehen und zu einem über den Kosten liegenden Endkundenpreis führen, der einen wirksamen Wettbewerb zwischen den Einzelhändlern ermöglicht.