Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Investitionen in Energieinfrastruktur sollten auch Gruppenfreistellungen für die Unterstützung von nicht in Fördergebieten getätigten Investitionen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen die Vereinbarkeitsvoraussetzungen der genannten Verordnung für die Unterstützung von Investitionen in Energieinfrastrukturen in Bezug auf Erdgas angepasst werden, um den Zielen des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen und die erforderliche Einhaltung der Klimaziele für 2030 und 2050 sicherzustellen.
Erwägungsgrund 25 32023R1315Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen