Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Bestimmte Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen zur Förderung von Wasserstoff in allen Wirtschaftszweigen im Einklang mit den Zielen der Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa und von Beihilfen für die Speicherung sollten in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 18 32023R1315Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen