Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Durchführung bestimmter innovativer Vorhaben zu beschleunigen, die mit Vorhaben, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind, in Verbindung stehen, ist es angezeigt, höhere Anmeldeschwellen und Beihilfeintensitäten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die grenzübergreifende Vorteile in Bezug auf eine wirksame Zusammenarbeit und Wissensverbreitung bieten, einzuführen.
Erwägungsgrund 7 32023R1315Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen