Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit den Zielen der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa können KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten in Form von Gutscheinen gewährt werden, beispielsweise für die Förderung grüner Beratungsdienste. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen beschließen, vereinfachte Vorschriften auf KMU anzuwenden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Teilnahme von KMU an wettbewerblichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Erwägungsgrund 5 32023R1315Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen